V + GmbH & Co. Fonds 3. KG

Neue Kapitalverwaltungsgesellschaft durch die XOLARIS Service KVAG

Was ist zu erwarten?

  1. Zustand laut Prospekt

Die V+ GmbH & Co. Fonds 3. KG fungiert als Dachfonds über den Beteiligungen an anderen Fonds erworben werden.

Das führt dazu, dass auch Risiken der anderen Fonds mit übernommen werden.

Die Kapitalerhaltung und die Rendite der V+ GmbH & Co. Fonds 3. KG ist fraglich.

Bedenkt man, dass laut Emissionsprospekt bereits an fixen Emissionskosten 20% des Gesellschaftskapitals der V+ GmbH & Co. Fonds 3. KG verloren gehen und berücksichtigt man noch laufende Kosten, wie sie im Prospekt der V+ GmbH & Co. Fonds 3. KG gesondert pro Jahr ausgewiesen sind, summieren sich die Kosten der V+ GmbH & Co. Fonds 3. KG auf erhebliche Positionen.

Zudem geht der Prospekt der V+ GmbH & Co. Fonds 3. KG in seinen Prognosen nach erster Einschätzung von niedrig bewerteten Risiken aus.

Grundsätzlich ist das ein Anlass zu prüfen, ob das Konzept des Fonds tragfähig und plausibel ist. Andernfalls ist die Kapitalanlage nicht geeignet Investoren das Kapital zu erhalten. Das ist jeweils im Einzelfall wie auch hier im Fall der V+ GmbH & Co. Fonds 3. KG zu prüfen.

 

  1. XOLARIS Service KVAG

Nun wurden die Anleger von einer neuen Kapitalanlagenverwaltungsgesellschaft (KAVG) angeschrieben.

Zu den oben genannten Kosten kommen nun weitere Kosten hinzu. Das seit 2014 gültige Kapitalanlagengesetz (KaAG) schreibt vor, dass eine Kapitalanlagenverwaltungsgesellschaft eingerichtet werden muss. Allein dadurch fallen zusätzliche Kosten an.

Das an die Anleger gerichtete Schreiben vom 09.Februar 2016 der XOLARIS Service KVAG mit Sitz in München gibt Auskunft über die jüngste Tätigkeit der vorherigen Verwaltungsgesellschaft und der zu erwartenden weiteren Kosten der nun eingeschalteten XOLARIS Service KVAG.

Die vorherige Kapitalanlagenverwaltungsgesellschaft namens Metarori GmbH war wohl nicht besonders erfolgreich, zumal es Unstimmigkeiten zwischen den Geschäftsführungen aller Gesellschaften gab und diese erforderliche Unterlagen nicht an die neue Verwaltung herausgibt.

Hat die Metarori GmbH was zu verbergen?

Nach der Anliegerinformation der neuen Verwaltung, der XOLARIS Service KVAG fallen weitere laufende Kosten für folgende Positionen an:

– Verwahrstelle

– Kapitalanlagenverwaltungsgesellschaft, XOLARIS Service KVAG

– Wirtschaftsprüfer für externe Bewertungsgutachten

– Wirtschaftsprüfer zur Erstellung der Testate für die Jahresabschlüsse

– Bewertung der vorhandenen Vermögenswerte, ebenfalls durch Wirtschaftsprüfer

— Aufarbeitungen im Zusammenhang mit dem Wechsel der Verwaltung

–Jährliche Bewertung der Vermögenswerte beziehungsweise Vermögensgegenstände eine Alternativen   Investment Fonds (AIF).

Positive dürfte zu bewerten sein, dass die XOLARIS Service KVAG sich in 2015 von drei wenig Ertragreichen Beteiligungen (Investitionsgesellschaft) getrennt hat, um weitere Verluste zu vermeiden.

Bei all diesen weiteren Positionen handelt es sich um zusätzliche Kosten, die im Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht bekannt waren und auch nicht angefallen sind.

Allein das kann dazu führen, dass die Rechnung und Investition für den einzelnen Anleger nicht mehr aufgeht.

Diese Positionen ergeben sich als zusätzliche Kosten allein auf der Grundlage der neuen Gesetzeslage, des neuen Kapitalanlagengesetzes.

Das führt zu weiteren Kosten, die aus dem laufenden Vermögen beziehungsweise die laufenden Einnahmen der Gesellschaft getragen werden müssen.

Ohne diese Kosten im Einzelnen zu kennen, kann man erfahrungsgemäß sagen, dass es sich dabei nicht um Kleingeld handelt. Die oben genannten zusätzlichen Kostenpositionen werden das Kapital und die laufenden Einnahmen der Gesellschaft nicht unerheblich belasten.

Das gilt selbst dann, wenn die jetzige XOLARIS Service KVAG – wovon ausgegangen werden darf – ordentlich arbeitet. Dafür spricht die Anlegerinformationen vom 9.2.2016.

Aber auch eine noch so gut arbeitende Geschäftsführung wird die Summe der genannten Kosten nur unter außerordentlich guten Bedingungen aus den laufenden Einnahmen in absehbarer Zeit abfangen können.

Ob das gelingen kann, müsste mittels einer Plausibilitätsprüfung berechnet werden. Dabei ist selbstverständlich nicht von einem Idealzustand also dem so genannten Best Case auszugeben sondern es sind entsprechende Marktrisiken zu berücksichtigen.

 

Die Kanzlei Hogrefe berechnet die Tragfähigkeit des Konzepts berechnen.

 

Für Anleger steht die Kanzlei Hogrefe telefonisch für Informationen zur Verfügung.